Therapiepraxis Hofheim

Kostenübernahme

Informationen zur Finanzierung

Wie die Kosten der Psychotherapie übernommen werden

Die Kosten einer Psychotherapie können je nach Versicherung unterschiedlich geregelt sein. Hier finden Sie einen Überblick darüber, wie gesetzliche und private Krankenkassen sowie Selbstzahler*innen die Behandlung finanzieren können.

Gesetzlich Versicherte

Sind Sie gesetzlich versichert, stellen wir einen Antrag auf die Durchführung einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse. Die Kosten werden bei einer Bewilligung vollständig übernommen.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte

Ist eine Psychotherapie indiziert, erstatten private Krankenkassen und Beihilfestellen die Behandlungskosten in der Regel ganz oder teilweise. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung über Ihre individuellen Vertrags- und Versicherungsbedingungen zu erkundigen.

Es gibt Therapeut*innen in unserer Praxis, die ausschließlich privat abrechnen können. Daher ist die Wartezeit für Privatpatienten und Selbstzahler verkürzt.

Selbstzahler (gilt für gesetzliche und privat Versicherte)

Zahlen Sie die Psychotherapie selbst, entfallen die Beantragung der Therapie und die Weitergabe Ihrer Diagnose- und Leistungsdaten an die Kostenträger.

Die Honorare werden auf der Basis einer individuellen Honorarvereinbarung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.

Diese betragen für das Erstgespräch 156,86 €. Findet daraufhin eine Therapie in unserem Hause statt, liegt die Honorarspanne für eine Therapiesitzung (Einzel/ Gruppe) zwischen 134,06 € bis 167,58 €, je nach den Umständen des Einzelfalls.

Je nach Anforderung weiterer Leistungen (z.B. Fragebögen, Berichte und Hausbesuche) können zusätzliche Kosten entstehen, welche nach der GOP abgerechnet werden.

Es gibt Therapeut*innen in unserer Praxis, die ausschließlich privat abrechnen können. Daher ist die Wartezeit für Privatpatienten und Selbstzahler verkürzt.