Therapiepraxis Hofheim
FAQs
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu unserem Therapieangebot, den organisatorischen Abläufen und den Kosten.
Wir haben diese Informationen zusammengestellt, um Ihnen schnell und unkompliziert weiterzuhelfen. Sollten weitere Fragen offenbleiben, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren.
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Brauche ich eine Überweisung?
Nein, Sie brauchen keine Überweisung. Melden Sie sich über unseren Anmeldebutton an.
Ich bin gerade in Reha/Kur/in einer (teil-)stationären Klinik, geht das parallel?
Wenn Sie sich gerade in einer Rehamaßnahme oder Kur befinden, können Sie leider keine Erstgespräche oder Therapiesitzungen bei uns parallel wahrnehmen.
Was genau ist ein Erstgespräch?
Hierbei handelt es sich um ein Gespräch mit Ihnen bzw. mit Ihrem Kind und einer/ einem Therapeut*in. Bei diesem Gespräch können Sie Ihre aktuelle Thematik schildern. Die Therapeut*innen können sich durch Ihre Schilderungen einen Überblick über Ihre aktuelle Situation verschaffen und einschätzen, ob und in welchem Maße ein Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung vorliegt. Bitte beachten Sie, dass ein Erstgespräch nicht zwangsläufig zu einem Therapieplatz führt. Sobald freie Therapieplätze zur Verfügung stehen, wird sich die Praxis erneut mit Ihnen in Kontakt setzen.
Was sollte ich zum Erstgespräch mitbringen?
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, benötigen Sie Ihre Versichertenkarte. Bei Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren muss eine Einverständniserklärung, von allen sorgeberechtigten Personen unterschrieben, mitgebracht werden. Berichte und Diagnosen aus vorigen Behandlungen o.Ä. können Sie gerne mitbringen.
Wie viel Zeit muss ich für das Erstgespräch einplanen?
Das Erstgespräch dauert 50 min, wie eine reguläre Therapiesitzung. Es reicht, wenn Sie 5 min vor Beginn des Termins in der Praxis erscheinen.
Wer soll beim Erstgespräch dabei sein?
Erwachsene Patient*innen kommen allein. Den Termin dürfen Jugendliche ab 15 Jahren auch allein wahrnehmen. Falls nicht anders mitgeteilt, ist es bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wünschenswert, dass die Personensorgeberechtigten mit dem Kind gemeinsam zum Termin kommen. In der Regel führen die Therapeut*innen einen Teil des Gesprächs mit dem Kind und einen Teil mit den Eltern allein. Näheres wird beim Gespräch erklärt. Zum Erstgespräch bei Patient*innen unter 15 Jahren muss eine schriftliche Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten zum Erstgespräch vorliegen.
Wie lange sind die Wartezeiten?
Da wir eine sehr hohe Anzahl an Anfragen bekommen, muss in den meisten Fällen mit einer sehr langen Wartezeit gerechnet werden. Plätze für eine Gruppentherapie können etwas schneller vergeben werden. Ebenfalls verkürzt sich die Wartezeit bei Privatpatient*innen und Selbstzahler*innen, da wir Therapeut*innen haben, die ausschließlich mit Privatpatient*innen und Selbstzahler*innen abrechnen können/ dürfen.
Meine Symptomatik wird immer akuter, bekomme ich dann schneller einen Termin?
Da wir leider nur eine begrenzte Anzahl an freien Kapazitäten haben, können wir leider keine Patient*innen vorziehen. Wenn Sie akut selbstgefährdet sind, wenden Sie sich bitte an den Ärztlicher Bereitschaftsdienst unter 116 177 oder die nächstliegende Notfallambulanz.
Ich hatte einen Termin über 116 117, was sind die weiteren Schritte?
Da der Termin über ein externes Buchungssystem stattgefunden hat, müssen Sie sich erneut bei uns auf der Homepage (Link) über das Anmeldeformular anmelden, um auf die Warteliste für ein reguläres Erstgespräch gesetzt zu werden.
Führen Sie auch Diagnostik durch?
Ja, dies ist möglich. Damit wir Testungen durchführen können, müssen Sie zunächst ein Erstgespräch bei uns wahrnehmen. Wenn daraufhin eine Diagnostik indiziert ist, werden mit Ihnen Termine vereinbart. Hinweis: Wir führen keine ausführliche Diagnostik im Bereich der Autismus-Spektrum-Störungen durch.